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Der im Februar 2016 gewählte Personalausschuss empfiehlt – gestützt auf ökonomische, rechtliche, verfahrenstechnische und politische Überlegungen – der Universitätsleitung (UL) einstimmig, den Anschlussvertrag mit der BVK bis zum 30. November 2016 zu kündigen, mit der Alternative einer Kündigung per Ende 2017. Die UL tritt nicht darauf ein und sieht keine Kündigung vor.
Website des Ausschusses mit aktuellen Informationen: http://www.pa-bvk.uzh.ch/
Im Februar 2016 wurde ein paritätischer Personalausschuss der UZH gewählt, der eine Empfehlung hinsichtlich des Verbleibs der UZH bei der BVK oder des Wechsels zu einer anderen Pensionskasse zu erarbeiten hat.
Mitglieder der Ausschusses sind:
Aufgaben:
Hans Rudolf Schelling