BVK-Personalausschuss empfiehlt die Kündigung des BVK-Anschlussvertrags
Der im Februar 2016 gewählte Personalausschuss empfiehlt – gestützt auf ökonomische, rechtliche, verfahrenstechnische und politische Überlegungen – der Universitätsleitung (UL) einstimmig, den Anschlussvertrag mit der BVK bis zum 30. November 2016 zu kündigen, mit der Alternative einer Kündigung per Ende 2017. Die UL tritt nicht darauf ein und sieht keine Kündigung vor.
Website des Ausschusses mit aktuellen Informationen: http://www.pa-bvk.uzh.ch/
Im Februar 2016 wurde ein paritätischer Personalausschuss der UZH gewählt, der eine Empfehlung hinsichtlich des Verbleibs der UZH bei der BVK oder des Wechsels zu einer anderen Pensionskasse zu erarbeiten hat.
Mitglieder der Ausschusses sind:
- Dr. Calista Fischer (Vertreterin Admin. und Tech. Personal)
- Prof. Thorsten Hens (Vertreter Professorenschaft)
- Dr. Endre Laczko (Vertreter Mittelbau)
- Prof. Alexander Mathis (Vertreter Mittelbau)
- Felix Steiner (Vertreter Admin. und Tech. Personal)
Aufgaben:
- Der Personalausschuss vertritt als Arbeitnehmervertretung sämtliche Angestellten der Universität Zürich, die bei der BVK versichert sind.
- Er hat die Aufgabe, die Kündigung des Anschlussvertrages der Universität Zürich mit der BVK und den Verbleib in der BVK zu prüfen. Er erstellt einen Bericht und gibt Empfehlungen zuhanden der Universitätsleitung ab.
- Der Personalausschuss informiert, in Absprache und mit Unterstützung der Universitätsleitung, alle Angestellten, die bei der BVK versichert sind, über seinen Bericht und seine Empfehlungen.
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