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VPOD-Gruppe Universität Zürich

Mehr Ferien? Ja, aber nicht so!

Der Regierungsrat will den Angestellten eine Woche mehr Ferien gewähren – allerdings «kostenneutral»: die Angestellten müssten diese durch eine längere Wochenarbeitszeit kompensieren. So nicht! Bitte Petition unterschreiben!

Der Regierungsrat des Kantons Zürich plant eine Änderung der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz. Er will den Angestellten zwischen 21 und 59 Jahren eine Woche mehr Ferien gewähren – allerdings müssen die Stunden dazu von den Angestellten vorgeholt werden. Das gilt auch für die Angestellten der Universität Zürich.

Was heisst das für die 21- bis 59-Jährigen? Sie sollen statt 42 neu 42,5 Stunden pro Woche arbeiten. Zusammen mit den zwei freien Tagen, die der Regierungsrat jeweils zum Jahreswechsel gewährt, ergibt dies dann die zusätzliche «Ferienwoche».

Die über 59-Jährigen und die unter 20-Jährigen gehen leer aus! Sie bekommen keine zusätzliche «Ferienwoche». Zudem werden ihnen auch die zwei freien Tage zum Jahreswechsel gestrichen.

Für die Lehrpersonen an Volks-, Mittel- und Berufsschulen soll die neue Regelung gar nicht gelten.

Bereits heute können die Angestellten der UZH und des Kantons im Rahmen der Regelung der Jahresarbeitszeit bis zu 15 Tage pro Jahr als Ferien beziehen - wenn sie mehr arbeiten (§124 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz des Kantons Zürich).

Wir fordern den Regierungsrat auf, diese Schein-Ferienwoche nicht umzusetzen. Diese Massnahme schadet dem Renommee der UZH und des Kantons als Arbeitgeber und zwingt uns alle, länger zu arbeiten. 

Bitte unterschreiben Sie hier, wenn Sie unserer Meinung sind!

Corinne Maurer & Sibylle Dorn, Co-Präsidentinnen der Vereinigung des Infrastrukturpersonals der UZH (VIP)
Calista Fischer, Delegierte des administrativen und technischen Personals in der Personalkommission der UZH
Simon Berwert, Delegierter des administrativen und technischen Personals in der Personalkommission der UZH

Hans Rudolf Schelling

Weiterführende Informationen

Petition an den Regierungsrat des Kantons Zürich

Stellungnahme des VIP

zur Vernehmlassung zur Änderung der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (Erhöhung des Ferienanspruchs bei gleichzeitiger Verlängerung der Wochenarbeitszeit)

Ein schäbiges Geschenk

Position des VPOD: Die Ferienwoche muss kommen, aber nicht auf Kosten der Angestellten.