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VPOD-Gruppe Universität Zürich

Arbeiten nach 65 an der UZH? Viele sagen ja, gern!

Möchten Sie auch nach dem Pensionsalter von 65 Jahren weiter an der UZH arbeiten können? Viele möchten die Möglichkeit dazu haben, wie die Umfrage der Personalorganisationen der UZH zeigt.

Ergebnisse der Umfrage

Wir danken allen, die an der Umfrage der UZH-Personalorganisationen im Dezember 2016 teilgenommen haben!

Die Umfrage zur fakultativen Weiterbeschäftigung an der UZH ergab spannende Einblicke. Sie finden eine Zusammenfassung der Ergebnisse online unter https://www.vatp.uzh.ch/de/einsatz/vernetzung/Umfrage_65_plus.html.

Das sehr hohe Interesse an einer Weiterbeschäftigung nicht nur im akademischen, sondern auch im technischen und administrativen Bereich ist erstaunlich. Als Gründe werden vor allem die Freude an der Arbeit an der UZH, aber auch finanzielle Gründe genannt (62%). Dies dürfte durch die zum Teil massiven Rentenkürzungen der Pensionskasse BVK gefördert worden sein.

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar zu betonen, dass – selbst wenn eine solche Möglichkeit geschaffen würde – daraus keine implizite, schon gar keine explizite Erwartung oder gar ein Druck in Richtung "länger arbeiten" entstehen darf. Die hohe Zustimmung aus finanziellen Gründen gibt zu denken; das dürfte eigentlich nicht sein. Umso wichtiger ist es, dass die Systeme der finanziellen Absicherung im Alter so ausgestaltet werden, dass jemand spätestens mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ohne materielle Sorgen in den Ruhestand gehen kann (aber nicht muss, wenn er/sie nicht möchte).

Kontaktperson bei Fragen ist Hans Rudolf Schelling,
Tel. 044 635 34 25, E-Mail h.r.schelling@zfg.uzh.ch.

Info und Aufruf zur Teilnahme (vom 13.12.2016)

Eine Arbeitsgruppe ist im Auftrag der Universitätsleitung daran, Vorschläge für eine fakultative Weiterbeschäftigung an der Universität Zürich über die übliche Pensionsaltersgrenze hinaus auszuarbeiten. Diese betreffen Professorinnen und Professoren, aber auch das übrige wissenschaftliche sowie das administrative und technische Personal.*

Ein kurzer Artikel dazu auf UZH News:
http://www.news.uzh.ch/de/articles/2016/pensionsalter.html

Mit einer Umfrage, die sich primär an das unbefristet angestellte Personal der UZH (mit Ausnahme von als Professorinnen oder Professoren angestellten Personen) richtet, möchten wir Ihre Meinung und Ihre Einschätzung erfahren. Befristet angestellte Personen dürfen ebenfalls teilnehmen, sind aber nicht direkt betroffen.

Wir freuen uns, wenn Sie bis 31. Dezember 2016 an der Umfrage teilnehmen: http://arbeitnach65uzh.findmind.ch

Diese Umfrage wird vom VIP, von der VAUZ, von der PD-Vereinigung und von der VPOD-Gruppe UZH organisiert. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Umfrage auf den entsprechenden Websites zugänglich gemacht.


* Die Realisierung einer Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze von 65 Jahren setzt zumindest für das administrative und technische Personal eine Gesetzesänderung voraus, da heute im Kanton Zürich die Altersgrenze von 65 Jahren als Regelfall festgeschrieben ist; sie ist also nicht heute oder morgen zu erwarten.
Wohlgemerkt: Es geht um eine fakultative Weiterbeschäftigung auf eigenen Wunsch, nicht um eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters.

Hans Rudolf Schelling

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