VPOD-Gruppe Universität Zürich – die Gewerkschaft der UZH-Angestellten
Auch wenn die Universität in der Öffentlichkeit oft als Elfenbeinturm dargestellt wird: Die Arbeitssituation der hier Beschäftigten unterscheidet sich nicht grundsätzlich von derjenigen in anderen Tätigkeitsbereichen. Seit Jahren machen sich die Sparmassnahmen auch hier bemerkbar, der Arbeitsdruck steigt. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle Mitarbeitenden der Universität – trotz unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Anstellungsverhältnisse – in einer Organisation zusammenschliessen können, die sich für Verbesserungen der Anstellungsbedingungen einsetzt.
Im VPOD Zürich sind gegen 7000 Personen organisiert. Der VPOD führt Verhandlungen betreffend Arbeitszeitverkürzung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen, Besoldung und Teuerungsausgleich. Der VPOD interveniert auch in der kantonalen Politik, zum Beispiel mit einer Volksinitiative für mindestens 5 Ferienwochen für alle Staatsangestellten (2010). Mit 10 Jahren Verspätung wurde diese fünfte Ferienwoche ab 2020 eingeführt!
Die VPOD-Gruppe Universität steht allen Mitarbeitenden der UZH offen – sowohl dem technischen und administrativen Personal (Hausdienst, Werkstatt, Labor, Sekretariat, Bibliothek etc.) wie auch dem wissenschaftlichen/akademischen Personal, inklusive Professorinnen und Professoren!
Anschlagbrett VPOD Zürich

Veranstaltung des VPOD Schweiz:
Sparmassnahmen im Hochschulbereich
Dienstag, 11. Februar 2025
14:00 – 15:30 Uhr
online via Zoom
https://us02web.zoom.us/j/83176908237?pwd=eU0Lzo8CG0q4mE2ouJZRW5m4bBNzwQ.1
Meeting-ID: 831 7690 8237, Kenncode: 556714
Der Bundesrat hat Ende Januar 2025 das Vernehmlassungsverfahren zu seinem Sparprogramm eröffnet. Bei unserem Treffen werden wir die Massnahmen, die die Hochschulen betreffen, im Detail vorstellen und diskutieren, wie wir als Gewerkschaft darauf reagieren sollen.
Wer VPOD-Infoplakate in seinem Arbeitsbereich in Papierform aufhängen möchte, melde sich bitte bei vpod@websites.uzh.ch
§ 51.2 Personalverordnung: «Die Personalverbände und Personalausschüsse haben das Recht, in der Nähe aller Eingänge zu den Verwaltungs- und Betriebsgebäuden Anschlagbretter für ihre Informationen und Flugblätter anzubringen.»