Gemäss Personalverordnung der Universität Zürich müssen Angehörige des Lehrkörpers und des Mittelbaus (akademischer Nachwuchs und fortgeschrittene Forschende und Lehrende) keine persönliche Zeitbuchhaltung führen. Dies führt bei UZH-Angestellten, insbesondere im akademischen Nachwuchs, immer wieder zu problematischen Situationen: Viele arbeiten ein erheblich höheres Pensum als das, wofür sie bezahlt werden. Ohne visierte Zeitbuchhaltung ist es den Angestellten jedoch nicht möglich, für die vielen Überstunden eine Entschädigung einzufordern.
Wir finden, das geht nicht! Doktorierende, Postdoktorierende, Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende leisten entscheidende Arbeit für Lehre und Forschung der UZH. Das muss möglich sein, ohne dass die Freizeit und das Wohlbefinden darunter leiden! Aus diesem Grund macht der VPOD eine Umfrage beim akademischen Personal (wissenschaftlicher Nachwuchs und wissenschaftliche Mitarbeitende). Die Umfrage läuft bis am 14.05.21, die Ergebnisse werden Anfang September veröffentlicht.
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