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VPOD-Gruppe Universität Zürich

Protest gegen die Herausgabe von E-Mail- und Telefondaten von UZH-Angehörigen

VPOD empört über Vertrauensbruch der Universitätsleitung

Ende Oktober 2013 wurde bekannt, dass die Universitätsleitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Zugang zu E-Mail- und Telefondaten von Angehörigen der Universität verschaffte. Als Gewerkschaft, die Mitarbeitende aus allen Personalkategorien der UZH vertritt, sind wir über diesen Vorfall empört. Wir halten die Herausgabe von persönlichen Kommunikationsdaten, dazu noch ohne klare Rechtsgrundlage und ohne Gerichtsbeschluss, für einen schweren Vertrauensbruch gegenüber dem Personal. Die Herausgabe der Daten wird mit dem Auftrag der Staatsanwaltschaft begründet, eine Indiskretion aufzudecken. So schwer diese Indiskretion auch wiegen mag: Rechtfertigt die Verfolgung einer früheren Verletzung von Persönlichkeitsrechten einer Person die aktive, neue Verletzung der Persönlichkeitsrechte von mehreren Tausend anderen Personen?

Gemäss der E-Mail der Universitätsleitung an die UZH-Mitarbeitenden vom 1.11.2013 waren für die Untersuchung nur Kontakte im fraglichen Zeitraum mit den in die Berichterstattung über den Fall Mörgeli involvierte Medien relevant. Allerdings bleibt unklar, ob nicht weit mehr Daten übermittelt wurden und die Filterung der Staatsanwaltschaft überlassen blieb. Wissenschaftliche Arbeit kann – genauso wie journalistische Arbeit – Kontakte mit Informanten beinhalten, die zum Schutz von Persönlichkeitsrechten nicht nach aussen gelangen dürfen, ohne schwerwiegenden Grund und hinreichende Rechtsgrundlage auch nicht an die Staatsanwaltschaft. Dass sich die Universitätsleitung anscheinend leichtfertig über entsprechende Überlegungen hinwegsetzte, zugleich aber eine mögliche Verletzung der Loyalitätspflicht durch eine Mitarbeiterin beklagt und diese vor Abschluss des hängigen Verfahrens entlässt, stimmt nachdenklich. Die Universität Zürich ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in einem demokratischen Rechtsstaat. Von ihr muss erwartet werden können, dass sie Loyalität nicht einseitig – von unten nach oben – versteht; die Loyalitätspflicht gilt auch für die Universitätsleitung gegenüber den Angehörigen der Universität.

Wir protestieren in aller Form gegen die Herausgabe von Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten von Angehörigen der Universität Zürich ohne deren vorgängige Information und deren Einverständnis. Wir erwarten, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholt und dass sich die Universitätsleitung für diesen Vorfall entschuldigt.

Vorstand der VPOD-Gruppe Universität Zürich

Weiterführende Informationen

Offener Brief an die Universitätsleitung

Stellungnahme der Gruppe Universität des VPOD an die UL